Bildung und Teilhabe (BuT)
Kennen Sie schon die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, dienen dazu, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Sie sollen einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schulbesuch leisten und einer aktiven Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Sport, Kultur und Gesellschaft ermöglichen.
Welche Leistungen gibt es?
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Kostenübernahme für:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (z.B. Kosten für Fahrkarte, Eintritt, Führungen, etc.)
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächlich anfallende Kosten für z.B. Abschlussfahrten),
- den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),
- die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (z.B. Kosten für Schülermonatskarte),
- außerschulische Lernförderung (tatsächliche Kosten – nach individuellem Bedarf),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächlich anfallende Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich = 180 Euro Jahresbudget).
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II,
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII,
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Weitere Informationen auf einen Blick:
Infoflyer Bildung und Teilhabe (390,2 KiB)
Merkblatt BuT - Deutsch-Englisch (115,4 KiB)
Merkblatt BuT - Ukrainisch-Englisch (129,3 KiB)
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Formulare zur Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Antragsformular inklusive Anlagen kann zum Ausdrucken auch über folgenden Link aufgerufen werden:
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (103,6 KiB)
- Transparenzerklärung BuT (163,8 KiB)
- Anlage 1: Ausflüge und Klassenfahrten (18 KiB)
- Anlage 2: Bestätigung der Schule zum außerschulischen Lernförderbedarf (75,3 KiB)
- Anlage 3: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (58 KiB)
- Anlage 4: Schwellenhaushalt (76,4 KiB)
Antragsformular in ukrainischer Sprache / Заява
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe /
Заява на допомогу в освіті та участь (217,6 KiB)
Formular: Deutsch und Ukrainisch
Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Leistungen oder dem Antragsverfahren haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine Mail an: bildungspaket@kreis-tuebingen.de
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Weitere Informationen zur KreisBonusCard:
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Vorlagen und Formulare für Kooperationspartner*innen und ehrenamtliche Unterstützer*innen
Nachfolgend finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare, u.a. für die Geltendmachung von erbrachten Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Lernförderung – Fragebogen für Nachhilfelehrer*innen (406,9 KiB)
- Vorlage Abrechnung Mittagsverpflegung (25,1 KiB)
- Vorlage Abrechnung Lernförderung (23,7 KiB)