Bodenschutz

Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung

Beschreibung

Eine wichtige Aufgabe im vorsorgenden Bodenschutz ist die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Im Außenbereich sind strenge Maßstäbe an die Begrün­dung neuer Flächenausweisungen anzulegen. Ziel ist es, einen schonenden, sparsamen Umgang mit Boden zu sichern.

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Kontakt

Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4199

Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Außenstelle Derendinger Straße 40.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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Sachgebietsleitung

Herr Mittag

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