Bodenschutz

Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung

Beschreibung

Eine wichtige Aufgabe im vorsorgenden Bodenschutz ist die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Im Außenbereich sind strenge Maßstäbe an die Begrün­dung neuer Flächenausweisungen anzulegen. Ziel ist es, einen schonenden, sparsamen Umgang mit Boden zu sichern.

Kontakt

Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4199

Allgemeine Sprechzeiten

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Do. 14:00–16:00 Uhr
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