Infektionsschutz
Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, frühzeitige Erkennung von Infektionen und Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.
- Informationsblätter zu verschiedenen Infektionskrankheiten
Merkblätter in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch - Informationsmaterial zu Kopflausbefall
Weitere Merkblätter für Infektionskrankheiten
Das Landratsamt Tübingen, die Abteilung Gesundheit informiert Erkrankte und Kontaktpersonen über Infektionskrankheiten. Mehr erfahren Sie über den Link:
Merkblätter für Infektionskrankheiten.
Meldungen gemäß §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Für die Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §§ 6, 8 und 9 IfSG können die dort benannten meldepflichtigen Personen und Institutionen (u.a. Ärzte, Praxen, Krankenhäuser) sich unter nachfolgender Telefon- bzw. Faxnummer an die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Gesundheit wenden:
Per Fax: 07071 207-3331
Meldeformulare nach dem Infektionsschutzgesetz
Ebenso stehen den meldepflichtigen Personen und Institutionen für die Meldung besondere Formulare zur Verfügung. Die Formulare sind auch als ausfüllbare PDF Version aus nachfolgender Liste aufzurufen:
- Arztmeldeformular Landkreis Tübingen: Meldepflichtige Krankheit (156,8 KiB)
- Labormeldeformular: Nachweis von Krankheitserregern
- Meldebogen: Infektionskrankheiten in der Gemeinschaftseinrichtung (81,7 KiB)
- Meldebogen: Magen-Darm-Erkrankungen (126,4 KiB)
- Meldebogen: Kopflausbefall in der Gemeinschaftseinrichtung (104,1 KiB)