Kosten- und Leistungsrechnung
Um die Kosten einzelner Verwaltungsleistungen darstellen zu können, ist eine Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich, in der die allgemeinen und sonstigen Gemeinkosten den einzelnen erbrachten Leistungen (Produkten) zugeordnet werden. Dies ist die rechnerische Grundlage für sämtliche Gebühren- und Entgeltkalkulationen der Landkreisverwaltung.