KreisBonusCard beantragen

Wer im Kreis Tübingen lebt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Landratsamt Tübingen die KreisBonusCard erhalten.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es die KreisBonusCard Junior, für Erwachsene die reguläre KreisBonusCard.

Durch die Vorlage der Karte können die Inhaberinnen und Inhaber bei vielen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
  • Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
  • Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
  • Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die KreisBonusCard bei der zuständigen Stelle. Sie prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen die Karte aus, wenn die oben genannten Voraussetzungen dafür vorliegen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle werden sie von dieser benachrichtigt. Die KreisBonusCard wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Fristen

Die KreisBonusCard wird immer ab dem 1. Tag des Monats ausgestellt, in dem sie beantragt wird. Sie ist 12 Monate gültig. Eine rückwirkende Beantragung für die Vergangenheit ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag zur Ausstellung einer KreisBonusCard muss ein Nachweis über den Bezug einer der folgenden Sozialleistungen vorgelegt werden:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
  • Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
  • Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
  • Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

Bitte beachten Sie: Alle Mitglieder der Bedarfs- oder Hausgemeinschaft, für die eine KreisBonusCard beantragt wird, müssen in den Nachweisen namentlich aufgeführt sein.

Kosten

Keine.

Hinweise

Anbieter*innen von Vergünstigungen im Zusammenhang mit der KreisBonusCard finden unter Formulare und weitere Angebote ein Merkblatt mit Informationen.

Vertiefende Informationen

Neben der normalen KreisBonusCard gibt es außerdem die KreisBonusCard Extra.

Mit der KreisBonusCard Extra können Menschen Unterstützung erhalten, deren Einkommen knapp über der Einkommensgrenze zum Bezug von Sozialleistungen liegt.

Die Möglichkeit eine KreisBonusCard Extra zu beantragen, besteht aktuell nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Tübingen und für Familien aus Rottenburg.

Die Beantragung und Prüfung des Anspruches erfolgt bei den teilnehmenden Beratungsstellen vor Ort.

Nähere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Internetseiten der teilnehmenden Städte unter dem Suchbegriff "KreisBonusCard".

Rechtsgrundlage

Die Ausstellung der KreisBonusCard ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises Tübingen.

Die Vergünstigungen sind ein freiwilliges Angebot der teilnehmenden Städte und Gemeinden sowie verschiedenen Vereinen, Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Tübingen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Vergünstigungen.

Freigabevermerk

Von der zuständigen Stelle am 29.08.2023 freigegeben.

KreisBonusCard extra

Die Städte Tübingen und Rottenburg bieten für bestimmte Personengruppen, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegt, die KreisBonusCard extra (KBC extra) an.

In Tübingen ist die Antragstellung für Familien und Personen über 65 Jahre möglich, in Rottenburg für Familien.

Um Ihren Anspruch auf eine KreisBonusCard extra prüfen zu lassen, vereinbaren Sie einen Termin in einer der teilnehmenden Beratungsstellen.
Informationen und Kontakte für die KreisBonusCard extra:

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Vorderansicht der Kreisbonuscard für Erwachsene des Landkreises Tübingen

Aufgabenbereich

KreisBonusCard

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
KreisBonusCard
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: bildungspaket@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6162

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Kirchentellinsfurt, Mössingen, Starzach, Nehren, Neustetten, 72074 Tübingen (alle Buchst.), 72076 Tübingen (Buchstabe A–G)

Herrn Hauff
Raum: A3 33
Tel.: 07071 207-6035
Fax: 07071 207-96035
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Rottenburg, Hirrlingen, 72076 Tübingen (Buchst. H–M)

Frau Dörner
Raum: A3 31
Tel.: 07071 207-6036
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Dußlingen, Gomaringen, Kusterdingen, 72070 Tübingen (alle Buchst.), 72076 Tübingen (Buchst. S–T)

Frau Schmid
(Mo.–Do. 08:00–12:00 Uhr, Do. 14:00–15:00 Uhr)
Raum: A3 31
Tel.: 07071 207-6212
Fax: 07071 207-96212
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

72072 Tübingen (Buchst. A–O), 72076 Tübingen (Buchst. V–Z)

Frau Michel
Raum: A3 33
Tel.: 07071 207-2052
Fax: 07071 207-92052
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Ofterdingen, 72072 Tübingen (Buchst. P–Z), 72076 Tübingen (Buchst. N–R)

Frau Niebel
Raum: A3 38
Tel.: 07071 207-2087
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Frisch
Raum: A3 01
Tel.: 07071 207-2046
Fax: 07071 207-92046
t.frisch@kreis-tuebingen.de