Kurzzeitpflege

Übersicht zu Einrichtungen im Landkreis Tübingen

Beschreibung

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht oder noch nicht möglich ist, können pflegebedürftige Menschen eine kurzzeitige Heimbetreuung in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden.
Kurzzeitpflege kann genutzt werden um:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt den körperlichen und psychischen Zustand zu stabilisieren, damit eine gute Nachsorge möglich ist
  • Die Versorgung sicherzustellen, wenn eine Pflegeperson die Pflege noch nicht sofort übernehmen kann und weitere Unterstützungsleistungen, die für die häusliche Pflege notwendig sind, erst noch abgeklärt werden müssen
  • Pflegende Angehörige zu entlasten, wenn diese wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind
  • Bei einer vorübergehenden Verschlimmerung des Pflegezustandes eine dauerhafte Heimunterbringung zu vermeiden, oder um Zeit zu überbrücken, bis ein dauerhafter Platz in einer stationären Einrichtung gefunden wurde

Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische und die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie für die soziale Betreuung für maximal vier Wochen im Kalenderjahr.  Ab 1. Januar 2022 werden Kosten bis zu einer Höhe von 1.774 Euro übernommen.

„Eingestreute Kurzzeitpflege“

Mit der Bezeichnung „eingestreute Kurzzeitpflege“ sind bestimmte vollstationäre Heimplätze gemeint, die, wenn sie nicht belegt sind, für Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden.

„Festgelegte, solitäre Kurzzeitpflege“

Bei solitärer Kurzzeitpflege hält eine Pflegeeinrichtung eine festgelegte Platzanzahl vor.

Einrichtungen: Übersicht

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Sozialplanung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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