Landschaftspflegerichtlinie - Naturschutz
Im Landkreis Tübingen werden zahlreiche Pflegemaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen sowie in Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten durchgeführt. Im jährlich aufgelegten Kreispflegeprogramm wird die Vielzahl der Aktionen koordiniert und in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen über die Landschaftspflegerichtlinie finanziell unterstützt.
Dazu gehören unter anderem:
- die Pflege sensibler Offenbereiche durch Mahd
- die Erstpflege (Entbuschung) um die Sukzession zurückzudrängen
- die Pflege von Gehölzbeständen
- die Pflege von Gewässern
- der Wiederaufbau von Trockenmauern
Antragsteller sind Gemeinden, Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und Privatpersonen.
Wir informieren und wickeln die Verfahren ab.