Natura2000

Beschreibung

Natura2000 ist der Name für eine europaweite Schutzgebietskonzeption.
Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) bilden die beiden Säulen dieser Konzeption.
Die Umsetzung in nationales Recht (Naturschutzgebiete, Bannwälder, Rechtsverordnungen zur Ausweisung parzellenscharf abgegrenzter Vogelschutz- und FFH-Gebiete) ist für alle Vertragsstaaten Pflicht.

Zahlen und Fakten

FFH-Richtlinie

Anhang I => 231 zu schützende Lebensraumtypen in der EU - davon
91 Lebensraumtypen in Deutschland

53 in Baden-Württemberg

Anhang II => 900 gefährdete Tier- und Pflanzenarten in der EU - davon
133 Arten in Deutschland

48 Tier- und 12 Pflanzenarten in Baden-Württemberg

Vogelschutzrichtlinie

Anhang I => 190 schutzbedürftige Vogelarten in der EU – davon brüten
85 Vogelarten regelmäßig in Deutschland,

39 in Baden-Württemberg

Darüber hinaus brüten, rasten oder überwintern
36 bedrohte Zugvogelarten regelmäßig in Baden-Württemberg

Natura2000 in Baden-Württemberg

426 000 ha in 260 FFH-Gebieten

396 000 ha in 90 Vogelschutzgebieten (VSG)

191 000 ha Überlagerung FFH / VSG

630 000 ha Nettofläche Natura2000 = 17,3% der Landesfläche

Natura2000 im Landkreis Tübingen

13 061 ha in 23 FFH-Gebieten
13 708 ha in 11 Vogelschutzgebieten (VSG)

10 828 ha Überlagerung FFH / VSG

15 941 ha Nettofläche Natura2000 = 30,71 % der Landkreisfläche

Naturschutz insgesamt (LSG, NSG, FND, Natura2000) 23.280 ha = 44,84% der Landkreisfläche

Natura2000: Vorprüfung, Schutz und Entwicklung

Deutschland ist europarechtlich verpflichtet, auf allen Ebenen des Verwaltungshandelns Schutz- und Entwicklungsziele der ausgewiesenen Natura2000-Gebiete zu beachten und den "guten Zustand" dieser Gebiete langfristig zu erhalten.
Bauvorhaben oder Planvorhaben und sonstige Projekte, welche diesen Zielen schaden könnten, müssen sich einer Verträglichkeitsprüfung unterziehen. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, genügt auf der ersten Stufe (frühes Planungsstadium, Betroffenheit unklar) eine Vorprüfung, bei der die betroffene Arten und Lebensräume sowie mögliche Auswirkungen hinreichend genau abgeschätzt, aber noch nicht detailliert untersucht werden.

So wichtig der präventive Schutz auch sein mag. Genauso wichtig sind extensiv wirtschaftende Grünlandbetriebe. Ohne deren Bewirtschaftung würde das Landschaftsbild verarmen, der Wald vorrücken und die Artenvielfalt drastisch abnehmen.

Formular, Infomaterial

Kontakt

Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Fax: 07071 207-94025

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Strohmaier

Übergeordnete Stelle