Pflanzliche Erzeugung
Die wirtschaftliche und umweltgerechte Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel steht im Zentrum dieser Aufgabe. Zum Schutze des Verbrauchers und der Umwelt muss eine Vielzahl unterschiedlicher und teilweise sehr komplexer Vorschriften eingehalten werden. Die Offizialberatung leistet zum Beispiel in der Düngung, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder in der Fütterung einen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben umgesetzt werden können. Ihre Einhaltung wird durch regelmäßige Stichprobenkontrollen überwacht.
Während der Vegetationszeit bieten wir den Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz. Hier finden Sie die aktuellen Warndienst-Meldungen Ackerbau:
Warndienst Ackerbau
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Der bisherige Sachkundenachweis verliert am 26.11.2015 seine Gültigkeit. Damit sachkundige Personen weiterhin Pflanzenschutzmittel einkaufen und anwenden dürfen, müssen sie bis 26.05.2015 einen neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat beantragen.
Jede sachkundige Person ist verpflichtet, im 3-jährigen Turnus an einer Fortbildung teilzunehmen.
Hinweise zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises
Sie können den Antrag online oder in Papierform stellen.
Online-Antrag
Den Antrag können Sie hier online einreichen:
Online-Antrag Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Erläuterungen zum Online-Antrag:
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag ohne Registrierung: Sie haben keine Möglichkeit, erneut auf Ihren Antrag zuzugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen
- Antrag mit Registrierung: nach der Registrierung können Sie mit Ihrer Kennung jederzeit auf Ihren Antrag zugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen.
- Ihr Antrag landet automatisch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.
Für die Bearbeitung wichtige Angaben und Unterlagen:
- Nachweis der Sachkunde: z.B. Urkunde der Ausbildung, Urkunde der Sachkundeprüfung (nicht Fortbildungsbescheinigung!)
- Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse
Es fallen folgende einmalige Gebühren an:
Online-Antrag = 25,- €
Papierantrag = 41,- €
Das Formular für den Papierantrag bekommen Sie beim Landratsamt, Abteilung Landwirtschaft.
Ihr Antrag wird geprüft und beschieden. Sie bekommen einen Bescheid mit Gebührenrechnung. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Karte gedruckt und direkt an Sie versandt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sachkundenachweis
Hinweise zur Fortbildung im Pflanzenschutz
Innerhalb eines festgelegten 3-Jahreszeitraumes muss jede sachkundige Person die Teilnahme an insgesamt 4 Stunden Fortbildung nachweisen. Wer keine Fortbildung nachweisen kann, läuft Gefahr, den neuen Sachkundenachweis wieder zu verlieren.
Der derzeit gültige Fortbildungszeitraum läuft noch bis 31.12.2021. Danach beginnt ein neuer Fortbildungszeitraum.
Die Termine der Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Abteilung Landwirtschaft.