Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Regelungen bei der Einzugsermächtigung: Kfz-Steuer bei Fahrzeugzulassungen
Bereits seit 2007 ist bei Zulassungen einer Fahrzeuges die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ab dem 01.02.2014 für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bundeseinheitlich nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich. Wir bitten Sie bei jeder Zulassung ein vollständiges, ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Zulassung ausgefüllt und zwei Unterschriften in den Feldern „Girokontoinhaber/in“ und Halter/in“ enthalten (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind).
Formular, Download
SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
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Terminreservierung
Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.
Sachgebietsleitung
Frau Kohler