KreisBonusCard
Die KreisBonusCard gilt im gesamten Landkreis Tübingen. Sie erhalten Vergünstigungen bei vielen Einrichtungen der Städte und Gemeinden (z.B. Schwimmbäder). Auch zahlreiche Vereine und andere Organisationen nehmen teil (z.B. vergünstigter Mitgliedbeitrag). Die örtliche Verwaltung informiert Sie gerne über Angebote in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Wie erhalte ich die KreisBonusCard?
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II,
- laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- mit Kindern zusammenleben, die Kinderzuschlag erhalten.
Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, bei der Abteilung Soziales des Landratsamts, beim Jobcenter Tübingen sowie in allen Rathäusern der Gemeinden erhältlich. Es steht auch online zum Ausdruck über folgenden Link zur Verfügung:
KreisBonusCard Tübingen: Antragsformular (118 KiB)
Wie lange ist die Karte gültig?
Die KreisBonusCard wird in zwei Varianten herausgeben. Es gibt eine Karte für Erwachsene und eine Karte für Kinder und Jugendliche, die sogenannte KreisBonusCard Junior. Die Karten sind ab Ausstellungsdatum jeweils ein Jahr gültig.
Kann ich eine KreisBonusCard bekommen, ohne eine Sozialleistungen zu beziehen?
Ergänzend zur regulären KreisBonusCard können Einwohner*innen der Städte Tübingen und Rottenburg, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegt, die KreisBonusCard extra erhalten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Flyer zur KreisBonusCard (256,2 KiB) extra oder über die entsprechenden Internetseiten der Städte Tübingen und Rottenburg:
Informationen für Anbieter*innen von KreisBonusCard-Vergünstigungen
Merkblatt für Anbieter*innen und Anbieter von Vergünstigungen (290,2 KiB)