Wiederverwendung alter Kennzeichen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Seit dem 01.01.2015 müssen die Kennzeichen mit einem Klebesiegel versehen werden, hinter dem sich der Code für eine Online-Stilllegung verbirgt. Kennzeichen mit einem angenieteten Teller sind dafür nicht geeignet. In der Regel wird es deshalb erforderlich, neue Kennzeichen anfertigen zu lassen. Die Zulassungsstelle Tübingen kann vorhandene Kennzeichen nur dann wiederverwenden, wenn der Teller zuvor schonend entfernt wurde, keine Grate bestehen und die Löcher der Nieten beim Entfernen des Tellers nicht vergrößert wurden.
Um unnötige Wege zu vermeiden und den Zulassungsvorgang nicht zu verlängern, sind die durch die Zulassungsbehörde entwerteten Teller bereits vor dem Besuch in der Zulassungsstelle zu entfernen.