Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget.
Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen einen monatlichen Geldbetrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen erhalten. So kann mehr Einfluss auf die gewünschte Hilfe genommen und ein höheres Maß an Eigenverantwortung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Klienten und dem Kostenträger (Eingliederungshilfe) eine Zielvereinbarung (50,5 KiB) abgeschlossen wird. Hierin wird geregelt, wie hoch der Umfang der Unterstützung ist, wer diese erbringen soll und wie sie finanziell bemessen und vergütet wird.
Der Beratungs- und Sozialdienst berät Sie gerne zum Persönlichen Budget