Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Die saP soll gewährleisten, dass keine Gemeinde in eine Verbotslage hineinplant, Sanierungs-, Bau- und Erschließungsmaßnahmen
sowie vorbereitende Arbeiten (Baufeldräumung) gegen keine Artenschutzverbote
verstoßen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) BW hat hierzu folgende Arbeitshilfe veröffentlicht:

  
 

Recht und Naturschutz

Aufgabengebiet

Naturschutz

Aufgabenbereich

Bauen im Außenbereich

Kontakt und Sprechzeiten

Alle Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Strohmaier
Raum: D1 21
Tel.: 07071 207-4022
Fax: 07071 207-94022
r.strohmaier@kreis-tuebingen.de
Kontaktzeiten Mo.-Do.

Frau Henzler
Raum: A3 40
Tel.: 07071 207-4023
Fax: 07071 207-94023
l.henzler@kreis-tuebingen.de