Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die saP soll gewährleisten, dass keine Gemeinde in eine Verbotslage hineinplant, Sanierungs-, Bau- und Erschließungsmaßnahmen
sowie vorbereitende Arbeiten (Baufeldräumung) gegen keine Artenschutzverbote
verstoßen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) BW hat hierzu folgende Arbeitshilfe veröffentlicht: