Lebensmittelüberwachung
Darüber hinaus dient die Lebensmittelüberwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung.
Der Lebensmittelüberwachung unterliegen alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen,wie Gemeinschafts-verpflegungen in Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Gaststätten, Kantinen oder Imbisse, Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Metzgereien, Bäckereien, landwirtschaftliche Direktvermarktungen und Straßen- oder Vereinsfeste.
Im Rahmen der Überwachung werden sowohlregelmäßige als auch anlassbedingte Betriebsüberprüfungen und auch Probenahmen durchgeführt. Ziel ist es, bestehende Mängel zu beseitigen bzw. schon deren Entstehen zu verhindern. Hierzu können Belehrungen und Auflagen erteilt, Betriebe vorübergehend geschlossen und sanktionsrechtliche Verfahreneingeleitet werden.