Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse (z. B. ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung) mit sozialen Schwierigkeiten (z. B. Einschränkungen durch ausgrenzendes Verhalten insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung/ Beschaffung einer Wohnung, Erlangung/ Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit Straffälligkeit) verbunden sind. Der spezielle Hilfebedarf ist insbesondere dann gegeben, wenn es an der Fähigkeit fehlt, die sozialen Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden.
Für Personen, die im Stadtgebiet Tübingen leben, ist die Stadt Tübingen zuständig.
Zuständigkeiten im Sachgebiet Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte der rechten Servicespalte auf dieser Seite.
Buchstabe | Sachbearbeiter/in | Durchwahl |
A-K | Fr. Renner | 207-2044 |
L-Q | Fr. Brändl | 207-2043 |
R-Z | Fr. Ulmer | 207-2047 |
Sachgebietsleitung | Fr. Tennigkeit | 207-2030 |