Soziale Zwecke: Zuschüsse

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Tübingen gewährt Zuschüsse für soziale Zwecke im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen. Ziel der Zuwendung ist es, nicht abgedeckte Kosten bei der Erfüllung sozialer Aufgaben auszugleichen. Über die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel entscheidet der Kreistag.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Sach- und Personalkosten der Antragsberechtigten (institutionelle Förderung), sowie sonstiger Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Projekt des Antragstellers (Projektförderung) entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützig im Sozialbereich tätige Vereine, die im Landkreis ihren Sitz haben oder tätig sind.

Eine Förderung setzt voraus, dass ein nachvollziehbarer Bedarf besteht, die Aufgabe nicht bereits vom Landkreis übernommen wird und die Verwendung öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist.

Antrag, Formulare

Freiwilligkeitsleistungen

Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises Tübingen 2024–2026

Der Kreistag entscheidet im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch über Freiwilligkeitsleistungen. Alle erforderlichen Anträge, Formulare, etc. erhalten Sie hier:

Anträge können noch bis zum 30.04.2023 eingereicht werden.

Notfallfonds für Freiwilligkeitsleistungen

Für Vereine, Institutionen und Vereinigungen die bereits durch Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises Tübingen gefördert werden, hat der Kreistag für 2023 einen Notfallfonds als außerordentliche finanzielle Unterstützung beschlossen. Mit dieser Förderung will der Landkreis Tübingen Vereine, Institutionen, Vereinigungen etc. einmalig von ungeplanten Mehrbelastungen entlasten, die durch Corona-Beschränkungen, gestiegene Energiekosten, Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, gestiegene Anzahl von Geflüchteten oder Inflation entstanden sind.

Abgabefrist für die Antragstellung ist der 16.06.2023, 24:00 Uhr.

Weitere Informationen

  
 

Abteilung Soziales

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: soziales@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2002
Fax: 07071 207-2099

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
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Sekretariat

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Sekretariat
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Tel.: 07071 207-2004
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Tel.: 07071 207-2001
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i.ackermann@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung (vormittags erreichbar)

Frau Töpfer
Raum: A2 05
Tel.: 07071 207-2091
Fax: 07071 207-92091
a.toepfer@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Herr Reichert-Hammerand
Raum: A2 09
Tel.: 07071 207-2008
Fax: 07071 207-92008
j.reichert-hammerand@kreis-tuebingen.de