Fachdienst Hilfen zur Erziehung
Der Fachdienst Hilfen zur Erziehung ist zuständig für die Gewährung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem § 35a SGB VIII (außer für Schulbegleitung und Teilleistungsstörungen) und für Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII. Der Fachdienst ist außerdem zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und wirkt in familiengerichtlichen Verfahren mit.
Die Vermittlung der Familien erfolgt über eines der drei Jugend- und Familienberatungszentren oder eine andere Beratungsstelle, wenn ein über die Beratung hinausgehender Hilfebedarf gesehen wird. Der Fachdienst prüft dann ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII besteht, und organisiert ggf. die geeignete und notwendige Hilfe. Er berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess bis zum Abschluss der Hilfe.
Weitere Informationen
Hilfen zur Erziehung - ambulante und stationäre Hilfen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ
Tübingen, Rottenburg und Mössingen