Fachdienst Hilfen zur Erziehung

Der Fachdienst Hilfen zur Erziehung ist zuständig für die Gewährung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem § 35a SGB VIII (außer für Schulbegleitung und Teilleistungsstörungen) und für Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII. Der Fachdienst ist außerdem zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und wirkt in familiengerichtlichen Verfahren mit.

Die Vermittlung der Familien erfolgt über eines der drei Jugend- und Familienberatungszentren oder eine andere Beratungsstelle, wenn ein über die Beratung hinausgehender Hilfebedarf gesehen wird. Der Fachdienst prüft dann ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII besteht, und organisiert ggf. die geeignete und notwendige Hilfe. Er berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess bis zum Abschluss der Hilfe.

Weitere Informationen

Hilfen zur Erziehung - ambulante und stationäre Hilfen

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ
Tübingen, Rottenburg und Mössingen

  
 

Abteilung Jugend

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros der Abteilung befinden sich überwiegend im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Davon abweichende Standorte entnehmen Sie den Unterseiten.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
            14:00-16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Abteilungssekretariat
Tel.: 07071 207-2104
Fax: 07071 207-2199

Ansprechpartner für Gebiet Tübingen (Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Ammerbuch, Dettenhausen)
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2150
Tel.: 07071 207-2157
Fax: 07071 207-2199

Ansprechpartner für Gebiete Mössingen / Rottenburg (Gomaringen, Dußlingen)
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2151
Fax: 07071 207-2199