Landratsamt Tübingen bietet ab sofort Online-Anhörung bei Bußgeldverfahren an
In der Bußgeldstelle des Landratsamts Tübingen werden Ordnungswidrigkeiten aus nahezu allen Rechtsgebieten bearbeitet. Hierzu zählen vor allem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch Fälle aus dem Lebensmittel-, Gewerbe-, Umwelt- oder Ausländerrecht.
Wer vom Landratsamt einen Bußgeldbescheid erhalten hat oder anderweitig von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren betroffen ist – beispielsweise als Zeuge - kann sich ab sofort zeitsparend und unbürokratisch online zum Verfahren äußern. Das Landratsamt setzt dabei in Zusammenarbeit mit Komm.One – IT-Dienstleister für Kommunen in ganz Baden-Württemberg - das neue Verfahren „Ordnungswidrigkeiten.Portal“ ein. Weiterer Vorteil der Online-Nutzung: Man kann seine Personalien online prüfen und bei Bedarf berichtigen, Verfahrensunterlagen einsehen, Informationen übermitteln oder Fotos und andere Nachweise hochladen. Auch die Verwaltung profitiert von der direkten Datenübermittlung und kann dadurch interne Abläufe optimieren. Das Landratsamt Tübingen empfiehlt die Nutzung des neuen Portals auch im Zusammenhang mit der aktuell bestehenden Corona-Situation. Das Landratsamt Tübingen hat für den Kundenverkehr zwar regulär geöffnet, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.Wer das Portal nicht nutzen möchte, kann sich weiterhin in Papierform äußern. In diesem Fall empfiehlt das Landratsamt den Postweg. Die Anmeldung im Online-Portal ist hier möglich. Dort findet man weitere Informationen und kann sich mit der Eingabe der auf dem Bußgeldbescheid bzw. amtlichen Schreiben aufgedruckten individuellen Zugangsdaten direkt im Online-Portal anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung wird man Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet; die Angaben werden verschlüsselt übertragen.