Zensus 2022
Erhebungszeit vom 16. Mai bis Ende Juli 2022. Häufige Fragen und Antworten FAQ.
Erhebungszeit vom 16. Mai bis Ende Juli 2022. Häufige Fragen und Antworten FAQ.
Für den Zensus 2022 ist der Landkreis Tübingen für die nachfolgenden Gemeinden zuständig:
Ammerbuch
Bodelshausen
Dettenhausen
Dußlingen
Gomaringen
Hirrlingen
Kirchentellinsfurt
Kusterdingen
Nehren
Neustetten
Ofterdingen
Starzach
Die Städte Tübingen, Rottenburg am Neckar und Mössingen haben eigene Erhebungsstellen eingerichtet. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen für diese Städte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Erhebungsstelle für den Zensus 2022 für die o.g. Gemeinden des Landkreises Tübingen sind bei der Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht im Landratsamt Tübingen eingerichtet.
Der letzte Zensus fand 2011 statt. Zum Einsatz kommt auch 2022 das sogenannte registergestützte Verfahren.
Beim Zensus 2022 kommt ein sogenanntes registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Das registergestützte Verfahren wurde bereits beim Zensus 2011 angewendet. Das Verfahren für den Zensus entwickelten mit wissenschaftlicher Unterstützung die Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.
Beim registergestützten Verfahren werden in erster Linie bereits vorliegende Daten aus Verwaltungsregistern genutzt.
An manchen Stellen sind die Daten aus der Verwaltung für die Zwecke des Zensus allerdings zu ungenau oder liegen nicht vor.
Daher wird ein geringer Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.
Der frühere Begriff für die Erhebung von Bevölkerungsdaten war Volkszählung.
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt.
Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zum Wohnen und der Wohnraumsituation in Deutschland erfasst.
Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.
Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen.
In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für den Zensus 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten die Befragungen vor, koordinieren die Erhebungen und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.
Für die Befragungen in Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind die kommunalen Erhebungsstellen sowie Interviewerinnen und Interviewer als Erhebungsbeauftragte zuständig.
In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt.
Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit.
Darüber hinaus gibt ein Teil der Befragten über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.
In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Zensusergebnisse überprüft.
Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.
Die Einrichtungsleitungen übermitteln in einem Online-Fragebogen stellvertretend alle relevanten Informationen, zum Beispiel Anzahl und Namen der Bewohnerinnen und Bewohner.
In einem Online-Fragebogen beantworten alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwaltungen Fragen zu ihren Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete.
Vor Ort werden Befragungen durch sogenannte Erhebungsbeauftragte durchgeführt.
Die Erhebungsbeauftragten führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen. Zu angekündigten Terminen stellen die Erhebungsbeauftragten vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern und übergeben anschließend Online-Zugangsdaten für die Beantwortung weiterer Fragen.
Vor der Befragung und dem Einsatz insgesamt müssen Erhebungsbeauftragte sich gesetzlich verpflichten: zum einen das Statistikgeheimnis zu wahren und zum anderen die gewonnenen Erkenntnisse geheim zu halten.
Die Vorbereitungen für den Zensus sind bereits seit vergangenem Jahre im Gange. Der Befragungszeitraum findet von 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt.
Der Erhebungsstichtag, auf den sich alle erhobenen Daten im Rahmen des Zensus beziehen, ist der 15. Mai 2022.
Anleitungen für Erhebungsbeauftragte
zensus2022.de
Infoseite Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Zensus 2022
Leichte Sprache - Information zum Zensus 2022
Gebärdensprache - Information zum Zensus 2022
statistik-bw.de/zensus
Infoseite Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Informative Erklärvideos zum Zensus,
destatis - Statistisches Bundesamt:
Zensus 2022 - Offizielles Erklärvideo
Zensus 2022 - Wie sicher sind meine Daten?
Zensus 2022 - Gebäude- und Wohnungszählung
Zensus 2022 - Haushaltsbefragung des Zensus - Was ist das?
How does the census work? (English)
Zensus 2022: Haushaltsbefragung startet Mitte Mai
(Aktuelle Meldung Landkreis Tübingen)
Die Büros der Erhebungsstellenleitung befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen, Gebäude D, 1.OG
Mo.-Do. 8:00–12:00 Uhr
und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
Tel.: 07071 207-5120
Frau Breuning
zensus@kreis-tuebingen.de