Flurneuordnung beim Landratsamt Tübingen

Flurneuordnung dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Es wird zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz zu günstig geformten und gut bewirtschaftbaren Flächen zusammengelegt und durch ein bedarfsgerechtes, neuzeitliches Wegenetz erschlossen. Die Kulturlandschaft wird zielgerichtet gestaltet. Damit leistet die Flurneuordnung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Einkommen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.

Bei öffentlichen Großvorhaben wie z.B. dem Bau von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Ortsumfahrungen und Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn sorgt die Flurneuordnung für eine sozialverträgliche Umsetzung. Zerschneidungsschäden im Wegenetz und den Bewirtschaftungsflächen werden durch diese Großvorhaben weitestgehend vermieden.

Flurneuordnungen unterstützen und fördern den Naturschutz und die Landespflege. Sie bewahren das ökologische Potential und entwickeln es weiter. Unvermeidbare Eingriffe in die Ökologie werden ausgeglichen. Landschaftsteile werden durch Neuanpflanzungen ergänzt und bereichert. Ökologisch wertvolle Flächen werden in das Eigentum eines geeigneten Trägers überführt und dadurch nachhaltig gesichert.

Weitere Ziele sind die Förderung der Dorfentwicklung durch Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Es werden Maßnahmen zum Wasser-, Boden-, Klima- und Hochwasserschutz, zur Erholungsvorsorge und zur Erhaltung von Kleindenkmälern durchgeführt.

Verfahrenstypen

Um die Ziele zu erreichen, können folgende Verfahrenstypen nach dem Flurbereinigungsgesetz eingesetzt werden:

  • Regelflurbereinigung
  • Vereinfachte Flurbereinigung
  • Unternehmensflurbereinigung
  • Beschleunigte Zusammenlegung
  • Freiwilliger Landtausch


Aktuelle Projekte beim Landratsamt Tübingen


Weitere Informationen

Freiwilliger Landtausch
Landratsamt Tübingen

Landespflege
Landratsamt Tübingen

Vermessung und Flurneuordnung

Flurneuordnung - was ist das überhaupt?
Erklärvideo Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

Flurneuordnung und Landentwicklung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Förderwegweiser - Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

  
 

Vermessung und Flurneuordnung

Aufgabenbereich

Flurneuordnung

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs Flurneuordnung ist als Teil der Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/ Zollernalb seit Januar 2009 im Landratsamt Reutlingen in der Schulstraße 16 untergebracht.

Lage/Anfahrt

Flurneuordnung Landkreis Reutlingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung Zollernalbkreis

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Allgemeine Mailadresse

flurneuordnung@kreis-tuebingen.de

FNO Mötzingen/R.-Baisingen (L1361), Kirchentellinsfurt und R.-Ergenzingen (B28a)

Frau Clus
Raum: 222
Tel.: 07121 480-3081
Fax: 07121 480-1837
i.clus@kreis-reutlingen.de

FNO R.-Bieringen-Obernau (Neckartalweg) und R.-Baisingen (Süd)

Frau Elsässer
Raum: 223
Tel.: 07121 480-3087
Fax: 07121 480-1837
d.elsaesser@kreis-reutlingen.de

FNO Starzach (Höhengemeinden), Mössingen-Talheim (Rutschung) und Untersuchungsgebiete

Herr Korneck
Raum: 207
Tel.: 07121 480-3091
Fax: 07121 480-1837
j.korneck@kreis-reutlingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Raum: 218
Tel.: 07121 480-3080
Fax: 07121 480-1837
s.schnelle@kreis-tuebingen.de