Führung Liegenschaftskataster
Zur Sicherung des Grundeigentums und für einen geordneten Grundstücksverkehr ist neben dem Grundbuch das Liegenschaftskataster notwendig. Das Liegenschaftskataster ist seit seiner Einführung im Jahre 1818 der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Liegenschaften im Land.
Das Liegenschaftskataster im Landkreis Tübingen beinhaltet neben der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke des Kreisgebiets in ihrer Lage und Form beschrieben sind zusätzlich auch beschreibende Angaben wie Flächengröße, Lagebezeichnung, Nutzung, gesetzliche Klassifizierung oder Angaben zu Gebäuden. Im Liegenschaftskataster ist die genaue Lage jedes einzelnen Grenzpunktes nachgewiesen. Eigentümer werden vom Grundbuchamt mitgeteilt und nachrichtlich geführt. All diese Daten bilden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und sind in digitaler Form im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) redundanzfrei gespeichert.
Geobasisdaten werden täglich von Verwaltungen, Planungs- und Ingenieurbüros und von vielen anderen Stellen nachgefragt. Auch Privatpersonen können bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Unsere Standardauszüge aus den Geobasisdaten sind:
- Karten als Ausdruck oder im PDF-Format in der Größen DIN A3 und DIN A4
- Inhalte zum Flurstück in alphanumerischer Form
- Digitale Geometriedaten als DXF- oder NAS-Datei
Weitere Informationen der Abteilung 42 Vermessung und Flurneuordnung