Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Beschreibung Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Beschreibung

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.

Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.


Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Verfahren

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • Ziviler Führerschein (falls bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild Foto-Mustertafel

Gebühren (sind bei Antragstellung zu bezahlen)

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.


  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Führerscheinstelle

Führerschein in Größe einer Scheckkarte, eine Hand hält ihn zum Anschauen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
Tel: 07071 207-4380

Lage/Anfahrt

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine 
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Datenschutz

Informationen nach Art. 13 DSGVO (435,6 KiB)

Ansprechpersonen

Liste der Ansprechpersonen bei der Führerscheinstelle