Grundwasserschutz

Das Grundwasser ist für unsere Wasserversorgung die wichtigste Grundlage. Im Landkreis Tübingen ist das Grundwasser meistens so sauber, dass es ohne besondere Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden könnte. Für eine Grundwasserbenutzung oder Eingriffe in das Grundwasser ist in der Regel ein wasserrechtliches Verfahren notwendig.

Detaillierte Informationen haben wir für Sie in verschiedenen Merkblättern zusammengestellt, die Sie als PDF-Dokumente über nachfolgende Links aufrufen können:

Infomaterial, Download

Wasserentnahme

  
 

Umwelt und Gewerbe

Aufgabenbereich

Grundwasserschutz

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Ansprechpersonen

Frau Badouin
Raum: B3 35
Tel.: 07071 207-4119
Fax: 07071 207-94119
N.Badouin@kreis-tuebingen.de

Frau Braun
Raum: B3 35
Tel.: 07071 207-4141
Fax: 07071 207-94141
j.Braun@kreis-tuebingen.de

Frau Gladanyuk
Raum: B3 07
Tel.: 07071 207-4118
Fax: 07071 207-94118
u.gladanyuk@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Mittag
Raum: B3 01
Tel.: 07071 207-4113
Fax: 07071 207-94113
p.mittag@kreis-tuebingen.de