KreisBonusCard
Kurzbeschreibung
Die KreisBonusCard gilt im gesamten Landkreis Tübingen.
Sie erhalten Vergünstigungen bei vielen Einrichtungen der Städte und Gemeinden (z.B. Schwimmbäder). Auch zahlreiche Vereine und andere Organisationen nehmen teil (z.B. vergünstigter Mitgliedbeitrag).
Angebot, Beschreibung
Wie erhalte ich die KreisBonusCard?
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld),
- laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- mit Kindern zusammenleben, die Kinderzuschlag erhalten.
Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, bei der Abteilung Soziales des Landratsamts, beim Jobcenter Tübingen sowie in allen Rathäusern der Gemeinden erhältlich. Es steht im Abschnitt Formulare auf dieser Seite zum Ausdruck zur Verfügung.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die KreisBonusCard wird in zwei Varianten herausgeben. Es gibt eine Karte für Erwachsene und eine Karte für Kinder und Jugendliche, die sogenannte KreisBonusCard Junior.
Die Karten sind ab Ausstellungsmonat jeweils ein Jahr gültig.
Angebote der KreisBonusCard
Allgemeine Informationen zu den Angeboten der KreisBonusCard erhalten Sie auch über ihre örtliche Verwaltung. Wir helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter. Einen Überblick zu den uns bekannten Leistungen finden Sie in der Broschüre zur KreisBonusCard.
Infomaterial, Download
- Broschüre KreisBonusCard (2,904 MiB)
- Merkblatt KreisBonusCard (86,7 KiB)
Deutsch und Englisch
- Merkblatt KreisBonusCard (104 KiB)
Deutsch-Ukrainisch
Antrag, Formulare
- KreisBonusCard (kreisweit): Antragsformular (69,2 KiB)
- Заява на отримання бонусної карти KreisBonusCard (179,8 KiB)
Fristen
Eine rückwirkende Ausstellung der KreisBonusCard über den Antragsmonat hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie können uns helfen die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags zu verkürzen, wenn Sie uns einen vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem gültigen Leistungsbescheid einreichen.
Informationen für Anbieter:innen von KreisBonusCard-Vergünstigungen
- Merkblatt für Anbieter:innen von Vergünstigungen (290,2 KiB)
Rechtsgrundlage
Bei der KreisBonusCard handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Tübingen. Die Angebote und Vergünstigungen werden auf freiwilliger Basis durch die Städte und Gemeinden, sowie private Anbieter:innen und Institutionen ermöglicht.
Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
KreisBonusCard extra
Die Städte Tübingen und Rottenburg bieten für bestimmte Personengruppen, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegt, die KreisBonusCard extra (KBC extra) an.
In Tübingen ist die Antragstellung für Familien und Personen über 65 Jahre möglich, in Rottenburg für Familien.
Um Ihren Anspruch auf eine KreisBonusCard extra prüfen zu lassen, vereinbaren Sie einen Termin in einer der teilnehmenden Beratungsstellen.
Informationen und Kontakte für die KreisBonusCard extra:
- KreisBonusCard extra
Infoseite
Weitere Informationen
- Soziales
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