Bildung und Teilhabe (BuT)
Die Abteilung Soziales hält für die Anspruchsberechtigten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes folgende Leistungen bereit.
Übernahme der Kosten für:
- eintägige Schulausflüge (z.B. Zoobesuch),
- mehrtägige Klassenfahrten (z. B. Abschlussfahrt nach London),
- den persönlichen Schulbedarf,
- die Schülerbeförderung,
- eine angemessene Lernförderung,
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und
- diverse Teilhabeleistungen (z.B. Mitgliedsbeiträge Sportverein, Musikschule).
Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II,
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII,
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Die Anspruchsberechtigten müssen Kita-Kinder bzw. Schüler*innen sein und dürfen bei Bildungsleistungen das vollendete 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Teilhabeleistungen werden gewährt solange das vollendete 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.
Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes – Leistungsverbesserungen zum 01.08.2019
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit eröffnen, gleichberechtigt Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können. Dadurch sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und Ausgrenzungsprozesse verhindert werden. Es soll somit eine Gleichstellung mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erzielt werden, deren Familien nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.Zur Verbesserung der Teilhabechancen wurde nun im Frühjahr 2019 das Starke-Familien-Gesetz beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte, gültig ab dem 01.08.2019, sind:
- Anhebung der jährlichen Schulbedarfspauschale von 100,00 € auf 150,00 €.
- Anhebung der Teilhabepauschale von 10,00 € auf 15,00 € pro Monat.
- Wegfall der Eigenanteile bei den Leistungen Schülerbeförderung (bislang 5 Euro pro Monat) und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (bislang 1 Euro pro Mahlzeit).
- Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Teilhabeleistungen (Verwaltungsvereinfachung).
- Klarstellung im Bereich Lernförderung: Versetzungsgefahr ist nicht mehr das maßgebliche Kriterium bei der Bewilligung von Lernförderung.
Es handelt sich hierbei um positive Reformschritte, die wir seitens der Leistungsgewährung – zur Ermöglichung und Sicherung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Vermeidung von Ausgrenzungsprozessen – sehr begrüßen und gerne umsetzen.
Infoflyer Bildung und Teilhabe (1,851 MiB)
Antragsunterlagen
Die Formulare zur Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Antragsformular inklusive Anlagen kann zum Ausdrucken auch über folgenden Link aufgerufen werden:
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (167 KiB)
- Transparenzerklärung BuT (163,8 KiB)
- Anlage 1 Mehrtägige Fahrten (15,4 KiB)
- Anlage 2 Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf (19,5 KiB)
- Anlage 3 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (71,8 KiB)
Vorlagen und Formulare für Kooperationspartner*innen und ehrenamtliche Unterstützer*innen
Nachfolgend finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare, u.a. für die Geltendmachung von erbrachten Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Lernförderung – Fragebogen für Nachhilfelehrer*innen (389,4 KiB)
- Vorlage Abrechnung Mittagsverpflegung (25 KiB)
- Vorlage Abrechnung Lernförderung (23,7 KiB)