Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht nimmt Aufgaben wahr, die dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zugewiesen sind. Die Rechtsaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - überwiegend in gemeinderechtlicher und gemeindewirtschaftsrechtlicher Hinsicht - der Gemeinden und sonstigen kommunalen Körperschaften sicherzustellen und sie zu beraten. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion werden die vorzulegenden Satzungen, Beschlüsse, Verträge u. ä . auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft und soweit erforderlich Genehmigungen erteilt.
Die Kommunalaufsicht nimmt die Rechtsaufsicht über 13 Gemeinden (ausgenommen die Großen Kreisstädte Rottenburg/N. und Tübingen, die der Aufsicht des Regierungspräsidiums Tübingen unterstellt sind),ein Gemeindeverwaltungsverband und sieben Zweckverbände wahr. Weiter obliegt der Kommunalaufsicht die Aufgabe der Widerspruchsbehörde, soweit gegen Verwaltungsakte (z.B. Erschließungsbeitragsbescheide) der unserer Rechtsaufsicht unterstehenden Gemeinden Widerspruch erhoben wird. Die überörtliche Prüfung wird bei drei Gemeinden durchgeführt.
Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern werden von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Haushaltswirtschaft einschließlich der Vermögensverwaltung und der Bauausgaben. Daneben obliegt der Kommunalaufsicht die Vorbereitung und Durchführung der Bundestags-, Landtags- und Europawahlen und die Prüfung der Gemeindewahlen.