Jagdrecht und Fischerei
Jagdscheine
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Als untere Jagdbehörde ist das Landratsamt für die Erteilung des Jagdscheines zuständig. Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für 1 Jahr oder für 3 Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen bei Neuausstellung eines Jagdscheins
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: Antragsformular Jagdschein (89 KiB)
- Original Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Aktuelles Passbild
- Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer des beantragten Jagdscheines mit dem Vermerk, dass die Versicherung sich verpflichtet, die Jagdbehörde zu benachrichtigen falls der Versicherungsschutz vorzeitig erlischt.
- Kopie des Personalausweises
- Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein
Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung eines Jagdscheins
Wir bitten um Beachtung:
Aufgrund der Corona Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen sollte der Antrag zur Verlängerung des Jagdscheines per Post erfolgen. Das Antragsformular (siehe oben) , die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (bei einem 3 Jahres Jagdschein muss der Versicherungsschutz bis zum 31.03.2024 bestätigt sein) und das Jagdscheinheft können per Post oder durch direkten Einwurf beim Landratsamt Tübingen eingereicht werden. Studierende an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg benötigen für die Gebührenbefreiung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2021. Nach Bearbeitung werden die verlängerten Jagdscheine zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post an die Inhaber zurück gesandt.
Sofern Jagdscheininhaber entgegen oben genannter Empfehlung zur Verlängerung persönlich vorbeikommen möchten, ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07071 – 207 3105 unbedingt erforderlich, da ansonsten der Zutritt in das Landratsamt nicht möglich ist.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: Antragsformular Jagdschein (89 KiB)
- Jagdscheinheft
- Versicherungsnachweis (siehe oben)
- Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein
Im Rahmen der Bearbeitung überprüfen wir ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Merkblatt des Bundeskriminalamtes zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen (120,4 KiB)
Wildtierbeauftragte im Landkreis Tübingen – Expertin für alle Wildtierfragen
Das Amt bekleidet im Landkreis Tübingen die Försterin Hanna Stroh. Die Wildtierbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Fragen und Informationen rund um Wildschwein, Fuchs und Co.
Frau Stroh ist unter der Telefonnummer 0172 / 8509796 oder per Email: h.stroh@kreis-tuebingen.de zu erreichen.
Die Aufgaben der Wilditerbeauftragten wird in diesem Video der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erklärt: Aufgaben der WTB
Für Informationen über Wildtiere in der Stadt/im Wohngebiet bzw. bei Problemen mit diesen verweisen wir auf das Wildtierportal Baden-Württemberg und unsere Merkblätter "Füchse im Wohngebiet" (435,3 KiB) und "Dachs im Wohngebiet (206,1 KiB)".
Ausbildungskurs für Wildschadenschätzer im Feld
Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg LAZBW - Wildforschungsstelle – Aulendorf bietet einen Ausbildungskurs für Wildschadenschätzer im Feld vom 14.09.2020 – 16.09.2020 an. Es ist ein dreitägiger Kompaktkurs mit der Prüfung zum Wildschadensschätzer.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des LAZBW
Anerkannte Wildschadenschätzer im Kreis Tübingen
Hans Walker (Wildschadenschätzer im Feld)
Tel.: 0160/90934134
E-Mail: hans.walker@gmx.de
Matthias Clauß (Wildschadenschätzer im Feld)
E-Mail: matthias_clauss@web.de
Dr. Markus KÜPER (Wildschadenschätzer im Feld)
Tel.: 07071/5688330
07071/6063920 (dienstl.)
0179/5119311 (mobil)
E-Mail: mkueper@hotmail.com
mkueper@bgu-tuebingen.de (dienstl.)
Fischerei
Untere Fischereibehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen und für den Fischereischein ist das für Sie zuständige Bürgermeisteramt Ihr Ansprechpartner.