Gewerberecht
Privatkrankenanstalten
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Privatkrankenanstalt: Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung
Bewachungsgewerbe
Bewachererlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO)
Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:
- herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Fluggastkontrolle
- Durchführung von Geld- und Werttransporten
- Personenschutz
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung
Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.
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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung
Formulare, Infomaterial
Spielhallen
Erlaubnis für Spielhallen
Informationen und Formulare für Gewerbetreibende gemäß § 33 i der Gewerbeordnung und § 41 Landesglücksspielgesetz (Betreiber einer Spielhalle) stehen Ihnen als PDF-Dokumente über die nachfolgenden Links zur Verfügung:
Märkte, Messen und Ausstellungen
Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen nach §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Informationen über die Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen gemäß § 64 ff. der Gewerbeordnung (277,5 KiB)
Reisegewerbe
Informationen für Gewerbetreibende im Reisegewerbe nach § 55ff. Gewerbeordnung
Onlinedienst
Reisegewerbekartenpflicht: Befreiung
Onlineantrag und Beschreibung
Formulare, Infomaterial
Informationen und Erlaubnisse für Gewerbetreibende
Erteilung von Erlaubnissen und Betreuung für Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung
Ab dem 01.03.2019 ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung von Erlaubnissen und für die Betreuung von Erlaubnisinhabern gemäß § 34 c GewO zuständig.
Kontaktdaten IHK
IHK Reutlingen
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Mail: gewerbevermittler@reutlingen.ihk.de
Tel. 07121 201-144
Fax 07121 201-4144