Gewerberecht
Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen nach §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Informationen über die Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen gemäß § 64 ff. der Gewerbeordnung finden Sie hier (277,5 KiB).
Informationen für Gewerbetreibende im Reisegewerbe gemäß § 55ff. Gewerbeordnung
Ein Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung einer Reisegewerbekarte und die für die Ausstellung zuständigen Behörden im Landkreis Tübingen sowie eine enstprechndes Antragsformular stehen Ihnen als PDF-Dokumente über folgende Links zur Verfügung:
Informationen für Betreiber einer Spielhalle gemäß § 33 i GewO und § 41 LGlüG
Informationen und Formulare für Gewerbetreibende gemäß § 33 i der Gewerbeordnung und § 41 Landesglücksspielgesetz (Betreiber einer Spielhalle) stehen Ihnen als PDF-Dokumente über die nachfolgenden Links zur Verfügung:
Informationen für Gewerbetreibende gemäß § 34c Gewerbeordnung
Ab dem 01.03.2019 ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung von Erlaubnissen und für die Betreuung von Erlaubnisinhabern gemäß § 34 c GewO zuständig.
Kontaktdaten IHK
IHK Reutlingen
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Tel. 07121 201 - 144
Fax 07121 201 - 4144
E-Mail: gewerbevermittler@reutlingen.ihk.de
Internet: http://www.reutlingen.ihk.de
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