Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, die Kurzzeiteinrichtungen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderungen sowie andere Wohnformen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen im Landkreis Tübingen.
Die Heimaufsicht achtet durch regelmäßige Kontrolle und Beratung der Einrichtungen bzw. ambulant betreuten Wohngemeinschaften darauf, dass deren Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.
1. Rechtliche Grundlagen
a) Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG
b) Landesheimbauverordnung - LHeimBauVO
c) Landespersonalverordnung - LPersVO
d) Landesheimmitwirkungsverordnung-LHeimMitVO
e) Heimsicherungsverordnung
2. Informationsmaterial
a) Informationsseite der BAGSO
b) Broschüre „Mitwirkung in Einrichtungen der stationären Altenpflege"
c) Informationsseite der BIVA e.V.
3. Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2017 und 2018 (243,5 KiB)
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2016 (233,2 KiB)
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2015 (231,9 KiB)
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2013 und 2014 (260,6 KiB)