Amtsärztlicher Dienst, Begutachtungen
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tübingen stellt die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen amtliche Bescheinigungen sowie Zeugnisse aus und erstattet aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen.
Dazu gehören:
- Gerichtsärztliche Gutachten, wie z.B. zur Verhandlungs- oder Haftfähigkeit
- Begutachtungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), z.B. Unterbringung
- Gutachten für das Sozialamt
- Gutachten für das Jugendamt
- Prüfung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen
Zu den Auftraggebern zählen Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen. Nach Auftragserteilung durch die Behörden werden die Betroffenen in der Regel schriftlich einbestellt, es entstehen für die zu Untersuchenden keine Kosten.
Für Privatpersonen werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben Bescheinigungen gegen Gebühr erstellt, wie z.B.:
- Bescheinigungen für die Familienkasse, gebührenpflichtig
- Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt, gebührenpflichtig
- Bescheinigungen im Rahmen des Schengener Abkommens (Mitführen von Betäubungsmitteln aufgrund ärztlicher Behandlung bei Reisen); Gebühr 20.- €
Bitte vereinbaren Sie für Bescheinigungen vorab einen Termin unter 07071 / 207 - 3318 oder -3315
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit werden von geeigneten niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt (§ 14 , Abs. 5, ÖGDG).
Nur in begründeten Einzelfällen, sofern berechtigte Zweifel vorliegen, kann sich der Kandidat unter Vorlage eines entsprechenden Schreibens des Prüfungsamtes zu einer amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt vorstellen, vorausgesetzt der Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Tübingen (Wohnortprinzip).
Beamtenrechtliche Begutachtungen, Medizinische Gutachtenstelle
Mit Wirkung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden für den Regierungsbezirk Tübingen nach §14 Absatz 3 ÖGDG Angelegenheiten einer beamtenrechtlichen Begutachtung zentral von der zuständigen Medizinischen Gutachtenstelle, angesiedelt am Gesundheitsamt in Reutlingen, durchgeführt. Dazu gehören Untersuchungen wie Feststellung der Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Prüfung der Heilbehandlung nach Dienstunfällen, Deputatsermäßigungen und Zurruhesetzungen von Beamten.
Begutachtungen nach den Vorschriften der Beilhilfeverordnung
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen nach den Vorschriften der Beihilfeverordnungen werden in Baden-Württemberg von den vier medizinischen Gutachtenstellen sowie den Gesundheitsämtern der Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführt.
Zuständige medizinische Gutachtenstellen – anknüpfend an das Wohnortprinzip - sind:
- im Regierungsbezirk Tübingen das Landratsamt Reutlingen – Gesundheitsamt, Medizinische Gutachtenstelle
- im Regierungsbezirk Freiburg das Landratsamt - Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg
- im Regierungsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim das Landratsamt - Gesundheitsamt Karlsruhe
- im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn das Landratsamt - Gesundheitsamt Ludwigsburg
Bitte richten Sie Ihre Beihilfe-Anfrage zunächst direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Diese wird Ihr Anliegen nach Prüfung zur Begutachtung an die für Sie zuständige Medizinische Gutachtenstelle weiterleiten.
Im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre übergeordnete Dienststelle.
Weitergehende Informationen für Antragsteller und niedergelassene Ärzte