Jagdscheine
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Als untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt) ist das Landratsamt für die Erteilung des Jagdscheines zuständig. Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für 1 Jahr oder für 3 Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen bei Neuausstellung eines Jagdscheins
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: Antragsformular Jagdschein (89,5 KiB)
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Aktuelles Passbild
- Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer des beantragten Jagdscheines mit dem Vermerk, dass die Versicherung sich verpflichtet, die Jagdbehörde zu benachrichtigen falls der Versicherungsschutz vorzeitig erlischt.
- Kopie des Personalausweises
- Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein
Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung eines Jagdscheins
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: Antragsformular Jagdschein (89,5 KiB)
- Jagdscheinheft
- Versicherungsnachweis (siehe oben)
- Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein
Im Rahmen der Bearbeitung überprüfen wir u.a. auch die persönliche Zuverlässigkeit.