Rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unter dem Begriff "rechtliche Betreuung" ist im Sinne des Betreuungsgesetzes die rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen zu verstehen. Sofern dieser aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, wird ihm in einem Betreuungsverfahren ein rechtlicher Betreuer bestellt.
Beratungsangebote der Betreuungsbehörde
- Allgemeine Information zum Betreuungsrecht
- Unterstützung von bestellten Betreuern
- Einführung und Fortbildung von Berufsbetreuern
- Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Weitere Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde
- Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes in Form von Sachverhaltsermittlungen, Anhörungen, Eignungsfeststellungen und Betreuervorschlägen
- Unterstützung beim Vollzug von Zwangsmaßnahmen wie Vor- und Zuführungen
- Koordination der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen (wir bitten um vorherige Terminvereinbarung über unser Sekretariat)
Weitere Hilfen und Informationen zum Betreuungsrecht
Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an. Weiter informiert der Betreuungsverein über Vollmachten und Patientenverfügungen.
Über das Bundesministerium der Justiz ist eine Broschüre zum Thema "Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten erhältlich. Die Broschüre ist auch als PDF-Dokument verfügbar und wird auf der Internetseite des Bundesministeriums angeboten. Dort können auch Mustervordrucke aufgerufen werden.
KVJS-Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer/innen