Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?
Der eAT wird zum Nachweis eines bestehenden Aufenthaltsrechts ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument ausgestellt.
Wer erhält den eAT?
Jeder Drittstaatsangehörige (d.h. Nicht-Unionsbürger) - auch Säuglinge und Kinder -, wenn ein Anspruch auf einen der folgenden Aufenthaltstitel besteht:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Welche Unterschiede bestehen zum bisherigen Aufenthaltstitel?
Zukünftig wird der eAT nicht mehr in Form von Klebeetiketten, sondern als eigenständiges Dokument in Form einer Scheckkarte erteilt bzw. verlängert. Diese Scheckkarte enthält neben den sichtbaren bzw. lesbaren personenbezogenen Informationen wie z.B. Lichtbild, Name, Vorname, Adresse etc. auch einen Chip, der neben den hierauf gespeicherten biometrischen Daten wie Fingerabdrücke und biometrischem Lichtbild auch die Voraussetzungen für Zusatzfunktionen wie den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) enthält.
Welche biometrischen Daten werden auf dem eAT gespeichert?
Alle Drittstaatangehörigen müssen - soweit sie das 6. Lebensjahr vollendet haben - zukünftig zur Ausstellung eines eAT biometrische Daten (Fingerabdrücke und biometrisches Lichtbild) abgeben. Deshalb ist Ihre persönliche Vorsprache bei Ihrer Ausländerbehörde im Landratsamt Tübingen unverzichtbar.
Muss ich meinen gültigen Aufenthaltstitel gegen einen eAT umtauschen?
Ihr bisheriger Aufenthaltstitel behält bis zu seinem Ablauf bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Reisepasses seine Gültigkeit. Erst bei Beantragung der Verlängerung bzw. nach Ausstellung eines neuen Passdokuments wird Ihnen ein eAT ausgestellt. Umtauschaktionen von alten Aufenthaltstiteln in Form der Klebeetiketten in den neuen eAT wird es deshalb nicht geben.
Wann muss ich einen eAT beantragen?
Auf dem in Ihrem Pass eingeklebten Aufenthaltstitel ist ein Gültigkeitszeitraum vermerkt. Sie sollten ca. neun Wochen vor Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums bei der Ausländerbehörde einen eAT beantragen. Sollten Sie bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel als Klebeetikett haben, ist die Ausstellung eines eAT regelmäßig erst mit Neuausstellung Ihres Nationalpasses, spätestens jedoch zum 30.04.2021 erforderlich.
Wo kann ich die Ausstellung eines eAT beantragen?
Das bisherige Antragsverfahren über die Einwohnermeldeämter der Stadt Mössingen sowie der übrigen Gemeinden ist nicht mehr möglich. Den eAT müssen Sie persönlich bei Ihrer Ausländerbehörde im Landratsamt Tübingen beantragen.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Sprechzeiten, die in rechten Spalte dieser Seite angegeben sind.
Was kostet der eAT?
Gebühren Standardleistungen
Leistung | Betrag |
Erteilung eAT (bis 1 Jahr) | 100,00 Euro |
Erteilung eAT (mehr als 1 Jahr) | 110,00 Euro |
Verlängerung eAT (bis 3 Monate) | 65,00 Euro |
Verlängerung eAT (mehr als 3 Monate) | 80,00 Euro |
Übertragung eines Aufenthaltstitels | 60,00 Euro |
Spezielle Gebühren für Einrichtung der eID-Funktion des eAT
Leistung | Betrag |
Einschalten der eID | 6,00 Euro |
Entsperren der eID | 6,00 Euro |
Neusetzen der Geheimnummer | 6,00 Euro |
Gebühren für Minderjährige
Beachten Sie bitte, dass Gebühren für Minderjährige je nach Einzelfall abweichen beziehungsweise um die Hälfte reduziert sein können.
Wie lange muss ich nach der Antragstellung auf meinen eAT warten?
Nach Aufnahme Ihrer Personendaten und der biometrischen Daten bei der Ausländerbehörde werden diese Daten zur Herstellung Ihres eAT an die Bundesdruckerei in Berlin gesendet. Da nur die Bundesdruckerei in Berlin zur Herstellung des eAT befugt ist, verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten nach der Beantragung um voraussichtlich 6 bis 8 Wochen. Dies bedeutet, dass selbst bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen Ihr Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei Ihrer ersten Vorsprache ausgehändigt werden kann. Auch eine sofortige Verlängerung oder der sofortige Übertrag des Aufenthaltstitels bei Vorsprache in der Ausländerbehörde ist dann nicht mehr möglich. Sobald Ihr eAT abgeholt werden kann, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Anschließend können Sie den eAT bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Tübingen abholen. Hierzu müssen Sie persönlich erscheinen.
Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Unter folgednen Rufnummern stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu den allgemeinen Sprechzeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.
- 07071 207 - 3121
- 07071 207 - 3122
- 07071 207 - 3125
- 07071 207 - 3135
Darüber steht Ihnen auf der Webiste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Downloadbereich Informationsmaterial zum eAT in verschiedenen Landessprachen zur Verfügung. Der Downloadbereich kann über folgenden Link aufgerufen werden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: eAT Flyer Download