Landwirtschaft
Die Landwirtschaft dient allen: Landwirte pflegen und erhalten die Kultur- und Erholungslandschaft, sie erzeugen unsere Nahrungsmittel und wir können direkt bei ihnen einkaufen. Ob Getreide oder Milch, Gemüse oder Fleisch, Obst oder Kartoffeln, Wein oder Apfelsaft, eine breite Palette verschiedener Produkte steht aus lokaler Erzeugung zur Verfügung.
Das Landratsamt ist seit der Verwaltungsreform auch für die Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft und in der städtischen und ländlichen Hauswirtschaft zuständig. Hier werden die fachlichen Grundlagen für die verantwortungsbewusste Berufsausübung gelegt. Angebote des Landratsamts und der landwirtschaftlichen Landesanstalten in der beruflichen Fortbildung unterstützen die Absolventen dabei, sich weiter zu qualifizieren und auch sonst stets auf dem Laufenden zu bleiben. Das Beratungsangebot für Landwirte kommt bei Investitionen, bei der Produktion und bei der Direktvermarktung zum Tragen. Zum Schutze des Verbrauchers und der Umwelt muss eine Vielzahl unterschiedlicher und teilweise sehr komplexer Vorschriften eingehalten werden. Die Offizialberatung leistet zum Beispiel in der Düngung, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder in der Fütterung einen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben umgesetzt werden können. Ihre Einhaltung wird durch regelmäßige Stichprobenkontrollen überwacht.
Die Aufgaben des Landratsamts enden jedoch nicht mit der Erzeugung von Lebensmitteln. Die BeKi-Referentinnen, die Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen betreiben, werden von hier betreut und Verbraucher können sich bei Ausstellungen und Vorträgen über gesunde Ernährung und Nahrungsmittelzubereitung informieren.
Lebensmittel sollen nicht nur qualitativ hochwertig und sicher sein, sie sollen auch unseren Geldbeutel möglichst wenig belasten. Die Europäische Union hat daher in den vergangenen beiden Jahrzehnten durch ihre Politik die Erzeugerpreise drastisch gesenkt. So kostet eine Tonne Weizen heute weniger als die Hälfte des Preises in den 1980-er Jahren und wir alle haben noch nie weniger von unserem Einkommen für Nahrungsmittel ausgeben müssen. Im Gegenzug zu den Preissenkungen erhalten die Landwirte ebenso wie für die Durchführungen wirtschaftlicher Maßnahmen zur Pflege der Kulturlandschaft oder für die besonders extensive Bewirtschaftung auf Antrag Ausgleichszahlungen, die das Landratsamt bearbeitet. Die Vorgaben der Europäischen Union für die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens und die vorgeschriebenen Kontrollen von Verwaltung und Landwirt sind äußerst aufwendig und verlangen einen steten Kontakt zu den Antragstellern. Der gläserne Landwirt ist heute schon Realität.
Aufgaben der Abteilung
- Aufforstungsgenehmigung
- Ausnahmegenehmigung Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, FAKT und Cross Compliance
- Bauen im Außenbereich
- Befreiung von der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht
- Direktvermarktung (Landwirtschaft)
- Gartenbauberatung Erwerbsgärtner - Regierungsbezirk Tübingen
- Gemeinsamer Antrag (Landwirtschaftliche Förderung)
- Landschaftspflegerichtlinie-Landwirtschaft
- Landschaftspflegerichtlinie - Naturschutz
- Landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung
- Landwirtschaftliche Investitionsförderung
- Pflanzliche Erzeugung
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutzberatung
- Weinbau
- Übertragungsmeldung § 15 InVeKoSV (Landwirtschaftliche Zahlungsansprüche)