Baurecht
Bitte nehmen Sie per Email und Telefon Kontakt zu uns auf - insbesondere auch für die Beratung vor Antragstellung (siehe rechte Spalte).
Der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden ist für viele ein wichtiges Ziel. Damit Bauwillige möglichst schnell an ihr Ziel kommen, steht das Aufgabengebiet Baurecht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist das Landratsamt für alle Gemeinden, die nicht über eine eigene Baurechtsbehörde verfügen: Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.
Zu den Aufgabenbereichen des Landratsamtes gehören neben der bautechnischen und baurechtlichen Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragen auch die Bereiche Denkmalschutz und Brandschutz. Weiter prüft das Landratsamt als staatliche Bauaufsichtsbehörde, ob bei der Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden.
Den Bau oder Erwerb eines Familienheims unterstützt das Land Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Förderdarlehen der L-Bank. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern, aber auch schwerbehinderte Menschen mit besonderem Wohnraumbedarf, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Anträge auf Wohnraumförderung für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims im Kreis Tübingen sind bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes einzureichen.
Zuständige Stelle
Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an:
- Stadtgebiet und Stadtteile von Tübingen: Stadtverwaltung Tübingen
- Stadtgebiet und Stadtteile von Mössingen sowie Ofterdingen und Bodelshausen: Stadtverwaltung Mössingen
- Stadtgebiet und Stadtteile von Rottenburg: Stadtverwaltung Rottenburg
Aufgabenbereiche
Wir haben für Sie Informationen zu den wesentlichen Themen und Verfahren im Baurecht zusammengestelltund auf den Internetseiten publiziert, die Sie über nachfolgende Links aufrufen können:
- Abbruch von Gebäuden
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentum)
- Baugenehmigung/Bauantrag
- Bauvorbescheid
- Bauvorschriften (Ausnahme, Abweichung, Befreiung)
- Denkmalschutz (Baurecht)
- Erdbebensicherheit (Baurecht)
- Erneuerbare Wärmeenergien (Baurecht)
- Fliegende Bauen: Anzeige Aufstellort
- Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)
- Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht), Befreiung (Baurecht)
- Vereinfachtes Verfahren (Baurecht)
- Wohnraumförderung
Weitere Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf den Websites des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw, dieüber folgende Links aufgerufen werden können:
Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren"
Kostenlose und neutrale Beratung rund um das Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren" erhalten Sie bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gemeinnützige GmbH, deren Website mitweiteren Informationen über folgenden Link erreichbar ist: