Baurecht

Bitte nehmen Sie per Email und Telefon Kontakt zu uns auf - insbesondere auch für die Beratung vor Antragstellung (siehe rechte Spalte).

Der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden ist für viele ein wichtiges Ziel. Damit Bauwillige möglichst schnell an ihr Ziel kommen, steht das Aufgabengebiet Baurecht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist das Landratsamt für alle Gemeinden, die nicht über eine eigene Baurechtsbehörde verfügen: Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Zu den Aufgabenbereichen des Landratsamtes gehören neben der bautechnischen und baurechtlichen Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragen auch die Bereiche Denkmalschutz und Brandschutz. Weiter prüft das Landratsamt als staatliche Bauaufsichtsbehörde, ob bei der Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden.

Den Bau oder Erwerb eines Familienheims unterstützt das Land Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Förderdarlehen der L-Bank. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern, aber auch schwerbehinderte Menschen mit besonderem Wohnraumbedarf, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Anträge auf Wohnraumförderung für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims im Kreis Tübingen sind bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes einzureichen.

Zuständige Stelle

Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an:

Aufgabenbereiche

Wir haben für Sie Informationen zu den wesentlichen Themen und Verfahren im Baurecht zusammengestelltund auf den Internetseiten publiziert, die Sie über nachfolgende Links aufrufen können:

Weitere Informationen

Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf den Websites des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw, dieüber folgende Links aufgerufen werden können:

Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren"

Kostenlose und neutrale Beratung rund um das Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren" erhalten Sie bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gemeinnützige GmbH, deren Website mitweiteren Informationen über folgenden Link erreichbar ist:

Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gemeinnützige GmbH

  
 

Ordnung und Baurecht

Aufgabengebiet

Baurecht

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten des Sekretariats des Sachgebiets Baurecht

Mo.– Fr. 8.00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr

Unabhängig davon können die einzelnen Sachbearbeiter eingeschränkte Beratungszeiten haben.
Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kontaktdaten.

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Özgül
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4018
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Zanger
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Müller-Laux
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4046
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Kicherer
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht und Baurecht

Herr Höllwarth
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
m.hoellwarth@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeiter

Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter finden Sie auf folgender Seite: Ansprechpersonen Baurecht