Bauvorbescheid
Vor der Einreichung des Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen seines Vorhabens eine Klärung herbeiführen. Meistens geht es dabei um bauplanungsrechtliche Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks. Den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO finden Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Bauvorbescheid (383,2 KiB)
Weitere Informationen
Interessante Hinweise, Hilfen und Verfahrensbeschreibungen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf der Website des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren:
Baurecht
Themen im Überblick