Bauvorschriften - Ausnahme, Abweichung, Befreiung

Anträge betreffend eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von Bauschriften im verfahrensfreien Bereich oder im Bereich des Kenntnisgabeverfahrens kommen beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes, von örtlichen Bauvorschriften oder kommunalen Satzungen abweichen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt aufzunehmen:

Weitere Informationen

Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf den Websites des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren, die über folgende Links aufgerufen werden können:

  
 

Ordnung und Baurecht

Aufgabengebiet

Baurecht

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten des Sekretariats des Sachgebiets Baurecht

Mo.– Fr. 8.00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr

Unabhängig davon können die einzelnen Sachbearbeiter eingeschränkte Beratungszeiten haben.
Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kontaktdaten.

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Özgül
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4018
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Zanger
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Müller-Laux
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4046
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Kicherer
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht und Baurecht

Herr Höllwarth
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
m.hoellwarth@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeiter

Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter finden Sie auf folgender Seite: Ansprechpersonen Baurecht