Bauvorschriften - Ausnahme, Abweichung, Befreiung
Anträge betreffend eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von Bauschriften im verfahrensfreien Bereich oder im Bereich des Kenntnisgabeverfahrens kommen beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes, von örtlichen Bauvorschriften oder kommunalen Satzungen abweichen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt aufzunehmen:
Weitere Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf den Websites des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren, die über folgende Links aufgerufen werden können:
- Baurecht
Themen im Überblick