Beistandschaften
Alleinsorgeberechtigte oder sorgeberechtigte Elternteile können für die bei
ihnen lebenden Kinder eine Beistandschaft beantragen. Der Antrag kann auch vor
Geburt des Kindes gestellt werden.
Sie können den Beistand beauftragen, die Vaterschaft und/oder den Unterhalt zu regeln. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Weitere Informationen
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
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