Betreuungsbehörde: rechtliche Betreuung

Ehrenamtliche Betreuungspersonen und Bevollmächtigte

Kurzbeschreibung

Unter dem Begriff "rechtliche Betreuung" ist im Sinne des Betreuungsgesetzes (§§ 1814 ff. BGB) die rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen zu verstehen. Sofern dieser aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, wird ihm in einem Betreuungsverfahren ein rechtlicher Betreuer bestellt.

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird. Sie berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört zudem die Unterstützung des Betreuungsgerichtes im gerichtlichen Verfahren durch die Erstellung eines Sozialberichtes und den Vorschlag einer geeigneten Betreuungsperson. Hierzu nimmt die Betreuungsbehörde mit Menschen, für die ein Betreuer bestellt werden soll, Kontakt auf.

Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.

Verfahrensablauf

Möchten Sie für sich selbst oder Dritte eine Betreuung anregen?
Betreuungsanregungen sollten grundsätzlich direkt am zuständigen Betreuungsgericht erfolgen.

Weitere Informationen und ein Formular zur Anregung einer Betreuung finden Sie auf der Seite des Amtsgerichts Tübingen.

Betreuung anregen

  • Betreuungen
    Amtsgericht Tübingen: Beschreibung und Formulare

Betreuungsangebote der Betreuungsbehörde

  • Allgemeine Information zum Betreuungsrecht
  • Fachliche Unterstützung und Beratung von bestellten Betreuer:innen
  • Förderung eines ausreichenden Angebotes zur Einführung und Fortbildung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen

Weitere Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde

  • Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes in Form von Sachverhaltsermittlungen, Anhörungen, Eignungsfeststellungen und Betreuervorschlägen
  • Unterstützung beim Vollzug von Zwangsmaßnahmen wie Vor- und Zuführungen
  • Registrierung von beruflichen Betreuer:innen als zuständige Stammbehörde
  • Koordination der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen (wir bitten um vorherige Terminvereinbarung über unser Sekretariat)

Kosten

Das Beratungsangebot der Betreuungsbehörde ist kostenfrei.

Für Beglaubigungen ist nach § 7 Abs. 4 BtOG eine Gebühr von 10 Euro pro Beglaubigung zu erheben.

Betreuungsverein Landkreis Tübingen e. V.

Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuer:innen und Bevollmächtigten konkrete Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an. Weiter informiert der Betreuungsverein über Vollmachten und Patientenverfügungen.

Auf der Website des Betreuungsvereins finden Sie regelmäßig Veranstaltungshinweise und Informationsangebote im Landkreis Tübingen, welche zum Teil in Kooperation mit der Betreuungsbehörde angeboten werden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

  • Rechtliche Betreuung
    Bundesministerium der Justiz: Informationen, Broschüre zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten, Mustervordrucke (auch in Leichte Sprache)
  • www.vorsorgeregister.de
    Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Registrierung
  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Betreuungsbehörde: rechtliche Betreuung

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Betreuungsbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: betreuungsbehoerde@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6162

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Mi. 8:00–12.00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12.00 Uhr

Für eine persönliche Vorsprache bitten wir um Terminvereinbarung.

Ansprechpersonen

Raum Steinlachtal

Frau Mattheis
Raum: A3 05
Tel.: 07071 207-2014
Fax: 07071 207-92014
v.mattheis@kreis-tuebingen.de

Raum Steinlachtal

Frau Fauser-Raff
Raum: A3 07
Tel.: 07071 207-2015
Fax: 07071 207-92015
j.fauser-raff@kreis-tuebingen.de

Raum Rottenburg

Frau Fleig
Raum: A3 09
Tel.: 07071 207-6165
Fax: 07071 207-96165
p.fleig@kreis-tuebingen.de

Raum Rottenburg, Raum Tübingen

Herr Entreß
Raum A3 07
Tel.: 07071 207-6034
Fax: 07071 207-96034
k.entress@kreis-tuebingen.de

Raum Tübingen

Frau Denzler
Raum: A3 09
Tel.: 07071 207-2065
Fax: 07071 207-92065
d.denzler@kreis-tuebingen.de

Raum Tübingen

Marita Windhoff
Raum A3 09
Tel.: 07071 207-6158
Fax: 07071 207-96158
m.windhoff@kreis-tuebingen.de

Sekretariat und Terminvereinbarung Öffentliche Beglaubigungen

N.N.
Raum: A3 03
Tel.: 07071 207-6162
Fax: 07071 207-96298
betreuungsbehoerde@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Frisch
Raum: A3 01
Tel.: 07071 207-2046
Fax: 07071 207-92046
t.frisch@kreis-tuebingen.de