Denkmalschutz (Baurecht)
Denkmalschutz und Denkmalpflege von Kulturdenkmalen sind beim Bauen zu berücksichtigen. Im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilt das Landratsamt die Genehmigung von Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird das denkmalschutzrechtliche Verfahren innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt.
Leistungen, Onlinedienste und Formulare
Denkmalschutz: denkmalrechtliche Genehmigung
Antrag und Beschreibung
Denkmalschutz: Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage
Antrag und Beschreibung
Denkmalschutz: Bescheinigung für steuerliche Förderung
Antrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Denkmalschutz" finden Sie auch auf der Website des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter dem entsprechenden Stichwort. Inbesondere erhalten Sie hier auch Informationen zu den Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörde zur Vorlage beim Finanzamt für die steuerliche Förderung baulicher Maßnahmen in diesem Bereich.
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