Erdbebensicherheit (Baurecht)

In besonders erdbebengefährdeten Gemeinden oder Gemeindeteilen gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der bautechnischen Prüfung.

Weitere Informationen

Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Erdbebensicherheit" finden Sie auch auf der Website des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter der Rubrik Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens, Besondere Rahmenbedingungen:

Die Gemeinden oder Gemeindeteile, die in besonders erdbebengefährdeten Gebieten liegen, sind in der Anlage zu § 18 Abs. 5 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) in der jeweils geltenden Fassung näher bezeichnet. Die Anlage können Sie auf der Website Landesrecht BW Bürgerservice aufrufen:

  
 

Ordnung und Baurecht

Aufgabengebiet

Baurecht

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten des Sekretariats des Sachgebiets Baurecht

Mo.– Fr. 8.00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr

Unabhängig davon können die einzelnen Sachbearbeiter eingeschränkte Beratungszeiten haben.
Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kontaktdaten.

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Özgül
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4018
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Zanger
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Müller-Laux
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4046
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Kicherer
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht und Baurecht

Herr Höllwarth
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
m.hoellwarth@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeiter

Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter finden Sie auf folgender Seite: Ansprechpersonen Baurecht