Erneuerbare Wärmeenergien (Baurecht)
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten, ein bestehendes sanieren oder Ihre Heizanlage erneuern wollen, sind verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weitere Informationen
Unter dem nachfolgenden Link des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie hierzu Informationen, speziell auch zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG 2008 oder EWärmeG 2015), zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg (EEWärmeG) sowie zur Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV):
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Neubau und Gebäudesanierung
Baurecht
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