Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)
Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen:
- Formular: Kenntnisgabeverfahren (Anlage 1) (748,4 KiB)
- Formular: Lageplan (Anlage 5) (1,217 MiB)
- Formular: Baubeschreibung (Anlage 6) (506,7 KiB)
- Formular: Technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Anlage 7) (1,117 MiB)
- Formular: Angaben zu gewerblichen Anlagen (Anlage 8) (451,2 KiB)
Weitere Informationen
Einen Überblick über alle baurechtsrelevanten Themen finden Sie ebenfalls auf dem Bürgerinformationsportal service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren:
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