Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)

Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen:

Weitere Informationen

Einen Überblick über alle baurechtsrelevanten Themen finden Sie ebenfalls auf dem Bürgerinformationsportal service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren:

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Baurecht
Themen im Überblick

  
 

Ordnung und Baurecht

Aufgabengebiet

Baurecht

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten des Sekretariats des Sachgebiets Baurecht

Mo.– Fr. 8.00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr

Unabhängig davon können die einzelnen Sachbearbeiter eingeschränkte Beratungszeiten haben.
Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kontaktdaten.

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Özgül
Raum: A1 39
Tel.: 07071 207-4018
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Zanger
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Müller-Laux
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4046
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Frau Kicherer
Raum: A1 41
Tel.: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
baurecht@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht, Baurecht, Personenstands- und Ausländerwesen

N.N.
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
ordnung@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeiter

Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter finden Sie auf folgender Seite: Ansprechpersonen Baurecht