Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr)

Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und bedarf einer Genehmigung.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG Nachweis der nichtamtlichen Textfassung beim Portal Bundesrecht) unterscheidet zwischen:

Trotz prinzipieller Anwendbarkeit des Personenbeförderungsgesetzes sind darüber hinaus spezielle Beförderungsfälle von dem Pflichtkreis des PBefG entbunden. Diese von den Vorschriften des PBefG freigestellten Beförderungen sind in der Freistellungsverordnung aufgeführt (§ 1 Freistellungsverordnung Nachweis beim Portal Bundesrecht).

Formulare, Downloads

Formulare und Informationen zu Anträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Gelegenheitsverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz können als PDF-Dokumente über folgende Links aufgerufen werden:

Weitere Informationen

Gewerblicher Verkehr - Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung (Erlaubnis)

  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Personenbeförderung

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Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

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