Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr)
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und bedarf einer Genehmigung.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG Nachweis der nichtamtlichen Textfassung beim Portal Bundesrecht) unterscheidet zwischen:
- Linienverkehr (§ 42 PBefG Nachweis beim Portal Bundesrecht)
- Sonderform des Linienverkehrs (z.B. Berufsverkehr / Schülerfahrten) (§ 43 PBefG Nachweis beim Portal Bundesrecht)
- Gelegenheitsverkehr (§ 46 PBefG Nachweis beim Portal Bundesrecht)
- Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG Nachweis beim Portal Bundesrecht)
- Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (§ 49 PBefG Nachweis beim Portal Bundesrecht)
Trotz prinzipieller Anwendbarkeit des Personenbeförderungsgesetzes sind darüber hinaus spezielle Beförderungsfälle von dem Pflichtkreis des PBefG entbunden. Diese von den Vorschriften des PBefG freigestellten Beförderungen sind in der Freistellungsverordnung aufgeführt (§ 1 Freistellungsverordnung Nachweis beim Portal Bundesrecht).
Formulare, Downloads
Formulare und Informationen zu Anträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Gelegenheitsverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz können als PDF-Dokumente über folgende Links aufgerufen werden:
- Antrag auf die Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (121,7 KiB)
- Antrag auf die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (42 KiB)
- Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr (38,1 KiB)
- Zusatzbescheinigung für die Eigenkapitalbescheinigung (66,4 KiB)
- Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Tübingen (455,2 KiB)
Weitere Informationen
Gewerblicher Verkehr - Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung (Erlaubnis)