Pfleg- und Vormundschaften
Vormundschaften und Pflegschaften sind persönliche und rechtliche Vertretungsaufgaben. Die Erfüllung dieser Aufgaben kann nur mit dem Aufbau einer langfristigen Arbeitsbeziehung zum jungen Menschen gelingen.
Pflegschaften
Das Familiengericht kann die elterliche Sorge für Teilbereiche entziehen. Es werden dann für einzelne bestimmte Angelegenheiten Pflegschaften eingerichtet, z.B. für den Bereich
- der Aufenthaltsbestimmung
- der Gesundheitsfürsorge
- der Personensorge
- der Vermögenssorge.
Vormundschaften
Vormundschaften umfassen die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes in allen Angelegenheiten im Rechtsverkehr.
Amtsvormundschaften treten in der Regel für Kinder von minderjährigen Müttern kraft Gesetzes ein, bestellte Vormundschafte nach Ruhen oder Entzug der gesamten elterlichen Sorge.
Weitere Informationen
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
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