Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung und kann diesen beschränken oder verbieten (Geschwindigkeit, Überholen, Verkehrsverbote, Baustellen). Sie erteilt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Straße, z.B. Sportveranstaltungen oder Festzüge, für deren übermäßige Benutzung (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigung wie z.B. zum Befahren von gesperrten Straßen, Halt- und Parkverbote/Parkerleichterungen. Sie ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Güterkraft-/ Fahrpersonalrecht, im Fahrlehrerwesen und bei der Beförderung gefährlicher Güter.
Darüber hinaus überwacht sie das Geschwindigkeitsverhalten im fließenden Verkehr durch ihre 15 stationären Messanlagen und den mobilen Messwagen; auch der ruhende Verkehr wird durch einen Mitarbeiter überprüft. Oberstes Ziel bleibt immer die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Aufgaben
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen, z.B. Parkerleichterung für Menschen mit Schwerbehindertenausweis.
Antrag auf Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (93,6 KiB)
Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenrecht. - Beförderung gefährlicher Güter (Fahrwegbestimmung)
- Erlaubnisse nach § 29 StVO - Übermäßige Straßenbenutzung (Großraum- und Schwerverkehr)
www.vemags.de - Güterkraft verkehr (Informationen und Antragsunterlagen)
- Nichtverkehrsübliche Benutzung von Straßen
- Verkehrserziehung
- Verkehrslenkung
- Verkehrssicherung
Sonstige Antragsformulare
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (169,7 KiB)