Tiergesundheit (Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung)
Die Bekämpfung von Tierseuchen, vor denen sich der einzelne Tierhalter nicht wirksam zu schützen vermag, ist die klassische Aufgabe der Veterinärverwaltung. Sie dient nicht nur der Landwirtschaft durch Gesunderhaltung der Viehbestände, sondern, da viele Krankheiten der Tiere auch auf den Menschen übertragbar sind, gleichermaßen allen Bürgern, die beruflich oder in ihrer Freizeit mit Tieren in Kontakt kommen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Erfolge bei der Tilgung einstmals verbreiteter Seuchen wie der Tuberkulose, der Brucellose oder der Leukose der Rinder erzielt. Nun stellt auch der von den Mitgliedsstaaten beschlossene Verzicht auf Schutzimpfungen gegen hochansteckende Infektionskrankheiten wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche eine besondere Herausforderung für die Veterinärverwaltung dar.
Der freie Handelsverkehr innerhalb der EU, der Import exotischer Waren und davon insbesondere Lebensmittel, oder auch Fernreisen erhöhen das Risiko, dass Krankheitskeime, die bisher unbekannt bzw. unbedeutend waren, nach Deutschland eingeschleppt und dort rasch verbreitet werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist deshalb, den Standort empfänglicher Tierarten zu kennen und die Handelswege lückenlos nachvollziehen zu können. Deshalb ist es wichtig und rechtlich vorgeschrieben, dass alle Tierbesitzer, ob Landwirte oder Hobbyhalter, ihre Bestände bei der Kreisveterinärbehörde melden und die Tiere vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. Zu den Nutztieren zählen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel sowie Bienen.