Tierschutz

Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese Verantwortung gewinnt im Bewusstsein der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. In diesem Sinne haben auch die Aufgaben des Tierschutzes in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten, nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion von Missständen bei der Massentierhaltung, beim Transport von Nutztieren oder bei der Einfuhr und dem Handel mit exotischen Tieren in der Öffentlichkeit.

Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes sind das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen des Menschen an der Tiernutzung, daher können nicht alle Interessen Beteiligter und Betroffener vollauf zufrieden gestellt werden. Ob in konkreten Einzelfällen ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, ist in vielen Fällen vom Gutachten des beamteten Tierarztes abhängig. Seine Aufgabe ist es, das Wohlbefinden des vom Menschen in vielfältiger Weise genutzten Tieres im Rahmen des geltenden Rechtes zu gewährleisten. Landwirtschaftliche und private Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.

Der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren (Zucht und Haltung), z. B. in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten, der Handel mit Wirbeltieren (Viehhändler, Zoohandlungen), das Zur-Schau-Stellen von Tieren sowie die gewerbliche Bekämpfung von Schadnagern bedarf nach dem Tierschutzgesetz einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn eine Überprüfung und Abnahme der Haltungsbedingungen und Räumlichkeiten erfolgt ist, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (sogenannter Sachkundenachweis) und die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person nachgewiesen wurden.

Ferner erteilt das Veterinäramt Sachkundenachweise für das Schlachten und Transportieren.

Onlinedienste

Formulare

Antrag nach Tierschutzgesetz

Tierschutz allgemein

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz bietet auf Ihrer Website eine umfangreiche Sammlung von Merkblättern zum Thema Tierschutz. Die entsprechende Internetseite erreichen Sie über folgenden Link:

Hundehaltung

Die Hundehaltung und -zucht unterliegt in Deutschland den rechtlichen Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung. Den Verordnungstext können Sie über nachfolgenden Link aufrufen:

Weitere Informationen

Tiergesundheit, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung, Risiko Hundeimport

Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
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Veterinärwesen und Lebensmittel-überwachung

Aufgabenbereich

Tierschutz

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tierschutz
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299

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Allgemeine Sprechzeiten

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Veterinärhygienekontrolleurin

Frau Kutterer
Raum: C1 01
Tel.: 07071 207-3228
Fax: 07071 207-93228
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